In der ersten Stufe dieser Pflegereform, die bereits verabschiedet wurde, heißt es: Pflegebedürftige sollen höhere Leistungen und Angehörige mehr Entlastung bekommen. Ziel dieser Reform ist es, die Bürger im Pflegefall abzusichern. Besonders die häusliche Pflege rückt dabei in den Mittelpunkt der Diskussion, denn etwa Zwei Drittel der Pflegebedürftigen werden derzeit zu Hause von ihren Angehörigen betreut.
Erschwerende Probleme in diesem Diskurs sind ohne Frage der Fachkräftemangel und der demographische Wandel, der besonders zur Eile antreibt. Bereits heute hat mehr als jeder Zweite (56 Prozent) pflegebedürftige oder pflegende Menschen in seinem Umfeld. Das hat eine aktuelle Umfrage der Techniker Krankenkasse ergeben. Demnach kümmern sich zwei von zehn Befragten (22 Prozent) selbst regelmäßig um nahestehende Pflegebedürftige, die in einem Heim leben.
Die Gewährleistung der Pflege wird mithilfe der Pflegeversicherung geschaffen. Um diese jedoch aufrechtzuerhalten, müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber rund 6 Milliarden Euro über Beitragserhöhungen aufbringen. Daher sollen im ersten Schritt 3,6 Milliarden Euro zu gleichen Teilen von den beiden Parteien in die Sozialkasse gespült werden. 1,4 Milliarden sind dann für die ambulante Betreuung und eine Milliarde für die Heimpflege eingeplant. Die steigenden Beiträge für Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind nur die eine Seite. Auf der anderen stehen die Betroffenen, an die die Pflegeversicherung zahlt. Vier Prozent mehr gibt es für sie ab dem kommenden Jahr.
Pflegebedürftige erhalten daher für Hilfen im Haushalt oder auch für ehrenamtliche Helfer einen zusätzlichen Betreuungsbetrag von 104 Euro im Monat. Demenzkranke bekommen, je nach Schwere ihrer Beeinträchtigung, sogar bis zu 208 Euro zusätzlich. Auch für einen Wohnungsumbau, der aufgrund von Alter oder Behinderung notwendig, wird gibt es staatliche Zuschüsse.
Um pflegende Angehörige zu entlasten, ist auch ein Ausbau der teilstationären Pflege geplant. Das bedeutet, dass Pflegebedürftige für Tages-, Kurzzeit- und auch Nachtpflege in einer Einrichtung betreut werden können. Statt bisher vier Wochen sollen nun bis zu acht Wochen Kurzzeitpflege pro Jahr möglich sein. Der Bundestag hat außerdem beschlossen, einen Rechtsanspruch auf sechs Monate Pflegezeit gesetzlich festzusetzen.
In den Pflegeheimen soll es auch Veränderungen und Entlastungen geben. So sollen zukünftig 45 000 statt 25 000 Betreuungskräfte für die Pflegebedürftigen sorgen. Auch die Bezahlung der Pflegekräfte soll in Zukunft nach Tarif vereinbart werden. In Arbeit ist jedoch weiterhin die Erweiterung der Pflegestufen. Es soll ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt werden. Statt der bisher drei Pflegestufen soll es fünf Pflegestufen geben. Durch die neue Definition von Pflegebedürftigkeit und ein neues Begutachtungssystem sollen geistige und psychische Beeinträchtigungen gleichberechtigt wie körperliche Leiden berücksichtigt werden.
