Beratungsstelle für Müttergenesung und Familienerholung berät und vermittelt
Mutter-/Vater-Kind-Kuren und Maßnahmen für pflegende Angehörige nach den §§ 23,24 und 40,41 SGB V.
Für viele Mütter und Väter werden die Alltagsbelastungen immer größer. Sie managen den Familienalltag und schlüpfen von einer Rolle in die andere. Beruf, Haushalt und Kindererziehung bringen sie unter einen Hut. Sie sind Köche, Erzieher, Reinigungskräfte, Zuhörer und Beschützer zugleich. Sie machen keine Pause, haben keine Sprechzeiten. Sie sind immer für ihre Familie da. Oftmals kommt auch die Pflege von kranken Angehörigen dazu.
Das alltägliche Leben an der Belastungsgrenze verlangt seinen Preis. Erschöpfung und Übermüdung stellen sich ein. Der Energiespeicher ist leer. Kommt dann noch eine Erkrankung hinzu, wird es schwer den Alltag wie gewohnt zu meistern. Viele Betroffene funktionieren einfach nur noch und stellen die eigenen Bedürfnisse hinten an. Diese Mehrfachbelastung führt häufig zur Gefährdung der eigenen Gesundheit.
Nehmen Sie Ihre Beschwerden ernst
Mütter, Väter und pflegende Angehörige erhalten fachspezifische Kurberatung für hinsichtlich des Bedarfs und der Notwendigkeit einer Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme.
zentrale Ziele der Beratung:
- Klärung der Lebenssituation
- Motivations- und Zielklärung für die Maßnahme
- Auswahl der passenden Klinik nach Spezialisierungen und Schwerpunkten
- Informationen über passendes Therapieangebot vor Ort
- Übernahme der Antragstellung bei der gesetzlichen Krankenkasse
- Bei einer Ablehnung erhalten Sie Unterstützung im Widerspruchsverfahren
- Vermittlung von Unterstützung bei finanzieller Hilfsbedürftigkeit
Maßnahmen:
Mutter-Kind-Kuren oder Vater-Kind-Kuren
Für Mütter und Väter, die zusammen mit ihren Kindern eine Kur benötigen. Geeignet ist die Kur für gesunde Kinder sowie Kinder mit einer chronischen Erkrankung oder einer Behinderung.
Mütter- und Väterkuren
Für Frauen und Männer in Familienverantwortung, die aufgrund ihrer eigenen gesundheitlichen Situation eine stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme benötigen.
Pflegende Angehörige
Für Angehörige, die aktuell einen Angehörigen im häuslichen Umfeld pflegen. Für diese Maßnahme gelten die §§ 23, 40 SGB V.
Im Zuge der Gemeinnützigen Familienerholung bieten deutschlandweit 90 Familienferienstätten eine Erholungsmöglichkeit für einkommensschwache Familien. Die finanzielle Bezuschussung durch die Förderung des Freistaates Bayern kann beantragt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Website der
Kath. Arbeitsgemeinschaft für Müttergenesung.