Der Ausschuss für Gesundheit und Pflege habe den Gesetzentwurf für eine starke Interessenvertretung der Pflegenden in Bayern zugestimmt. Diese solle künftig bei allen Gesetzgebungsverfahren und sonstigen Vorhaben der Staatsregierung, die die Pflege betreffen, eingebunden werden. Die Pflegekräfte bekämen damit die Möglichkeit, sich einzubringen.
Ziel ist es laut Huml, die Pflege in Bayern aufzuwerten. Denn es gehe darum, mehr junge Menschen für die Pflegeberufe zu begeistern. Vor der Verabschiedung des Gesetzes stünden jedoch noch weitere Beratungen an. Danach gelte es einen Gründungsausschuss zu berufen, der die Hauptsatzung erarbeite und beschließen werde.
Die Vereinigung der bayerischen Pflege wird nach den Worten der Ministerin eine Körperschaft des öffentlichen Rechts sein. Dies gelte auch für die bereits bestehenden Heilberufekammern, mit denen auf Augenhöhe verhandelt werden könne. Die Mitgliedschaft in der Vereinigung sei freiwillig. Denn im Gegensatz zu den Berufsverbänden seien etliche Pflegeverbände gegen eine Pflichtmitgliedschaft und gegen eine Belastung mit Pflichtbeiträgen gewesen. Das habe eine repräsentative Umfrage 2013 unter den beruflich Pflegenden in Bayern ergeben. "Mein Modell berücksichtigt diesen Wunsch", so Huml.
Quelle: KNA