Der geplante flächendeckende Tarifvertrag für die Altenpflege in Deutschland steht vor dem Aus. Die Arbeitgeberseite der Caritas hat sich vergangene Woche dagegengestellt.
So eine Meldung der Deutschen Presse Agentur (dpa). Als Folge kann ein Tarifvertrag, den die Gewerkschaft Verdi mit dem Bundesverband der Arbeitgeber in der Pflege (BVAP) geschlossen hat, nicht von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) für allgemeinverbindlich erklärt werden.
Caritas-Geschäftsführer Norbert Scheidler moniert, dass die ablehnende Haltung der Caritas in den einschlägigen Meldungen fehle und zu falschen Schlussfolgerungen führen könne. Er bezieht Stellung. Der Tarifvertrag Altenpflege, um den es hier gehe, greife in Strukturen des AVR (Tarif von Diakonie und Caritas) ein, zum Beispiel bei der Ost-West-Angleichung oder Differenzierung der Entgelte zwischen Alltagsbegleitern, Betreuungskräften und ungelernten Hilfskräften, die sich nicht lösen ließen. Zudem fehlten Überstundenregelungen, eine betriebliche Altersvorsorge und passgenaue Arbeitszeitmodelle sowie Stufendifferenzierungen, erklärt der Caritas-Geschäftsführer.
Jenseits dessen hege die Caritas grundsätzliche Bedenken. Ändere sich bei der Frage der Pflegefinanzierung nichts, dann zahlten allein die Pflegebedürftigen beziehungsweise die Kommunen die höheren Kosten bei steigenden Löhnen, führt Scheidler ins Feld. Schon heute stünden die Kostenträger unter finanziellem Druck, der durch die Corona-Pandemie noch größer geworden sei und den sie weitergeben werden. Deshalb besteht laut Scheidler die Gefahr, dass die Kostenträger nach und nach nur noch die Bedingungen des allgemeinverbindlichen Tarifvertrags anerkennen und zusätzlich abweichende Regelungen nicht mehr gegenfinanzieren. "Das würde massiv der Caritas mit ihren höheren Tarifen schaden." Die Arbeitsvertragsrichtlinien der Caritas seien für die Beschäftigten deutlich lukrativer als der Tarifvertrag Altenpflege. "Das heißt, für die Kostenträger sind die AVR der Caritas teurer. Wir sehen die Gefahr, dass die Kostenträger unsere höheren Kosten nicht mehr refinanzieren."
Der allgemeinverbindlich erklärte Tarifvertrag Altenpflege würde nur Mindestbedingungen regeln. Damit werde das Ziel, die Tarifbindung in der Altenpflege zu erhöhen, nicht erreicht. "Wir wünschen uns statt eines Einheitsmindesttarifs den Wettbewerb von Tarifwerken in der Altenpflege. Diesem Ziele käme man mit den Vorschlägen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn deutlich näher, der vorschlägt, grundsätzlich nur noch Leistungserbringer mit Tarifbindung oder kirchlichen Arbeitsvertragsrichtlinien zuzulassen. Das würde nicht nur zu einer höheren Tarifbindung und zu einem "Wettbewerb der gesamten Arbeitsbedingungen" führen, sondern auch regionale Differenzierungen ermöglichen, meint Scheidler.